Heizung modernisieren und Förderung sichern
Fossile Heizungen schaden dem Klima! Wenn Sie jetzt Ihre Öl- oder Gasheizung tauschen, gibt es eine Reihe von klimafreundlichen Alternativen:
Biomasse wie Pellets oder Hackgut
Luft- oder Erdwärmepumpen
Solarenergie-Kollektoren
Die Förderungen des Bundes und des Landes unterstützen Sie bei den Investitionskosten für den Tausch.
Gleich jetzt Termin vereinbaren und Ihre Förderungen sichern:
07235-62253 oder E-Mail an heizung@tschernuth.at
Je älter der Kessel, desto reparaturanfälliger.
Eine Reparatur oder Kesselerneuerung kann auch unerwartet mitten im Winter notwendig werden, was für Sie sehr unangenehm sein kann.
Ein Tausch geht schnell und ist einfacher als gedacht.
Nachhaltigkeit
Mit einem neuen Energieerzeuger heizen und kühlen Sie Co2-neutral.
Die Förderungen des Landes und des Bundes unterstützen Sie bei den Investitionskosten für den Tausch. So proftieren Sie von der klimafreundlichen Betriebsweise und den niedrigeren Betriebskosten.
Geringe Betriebskosten
Moderne Pellets-Kessel und Wärmepumpen heizen deutlich effizienter als alte Öl- oder Gasöfen. Wichtig dabei ist aber eine richtige Auslegung, damit Sie im laufenden Betrieb wirklich das volle Einsparpotenzial ausschöpfen können.
Wir setzen uns gerne mit Ihnen zusammen und planen mit Ihnen die perfekte Lösung für Ihre individuellen Anforderungen!
Förderungen im Überblick
Ablauf der Förderung
- – Ab November 2026 ist die Registrierung möglich. Auf der Homepage der Förderung kann am sich zum Benachrichtigungsservice anmelden https://www.sanierungsoffensive.gv.at/
- – Dafür sind personenbezogene Daten und ein Energieausweis oder eine Beratungsbestätigung des Energiesparverbandes notwendig https://www.energiesparverband.at/foerderformular
- – Die Antragstellung (Abschluss der Förderung) ist spätestens 9 Monate nach der Registrierung notwendig
- – Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer Pauschale gewährt und ist zusätzlich auf höchstens 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
von Öl/Gas auf Pellets oder Hackschnitzel wechseln
Landesförderung- – 2.900 Euro
- – nach erfolgter Umstellung, Förderung über diesen Link ansuchen: Landesförderung Biomasse
- Bundesförderung
- - 8.500 Euro
- - Wenn ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) eingehalten werden, reduziert sich die ermittelte Förderung um 20%
- - bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel < 100 kW förderungsfähig
- - wenn die Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah/Fernwärmeversorgung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
von Öl/Gas auf Wärmepumpe wechseln
Landesförderung- – Luft-Wasser-Wärmepumpe: 100 Euro/kW Nennwärmeleistung, max €1.700,-
- – Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw. Tiefenbohrung (Erdwärmesonde): 170 Euro/kW Nennwärmeleistung, max. 2.800 Euro
- – gilt nur bei Einhaltung bestimmter Effizienzvorgaben - wir informieren Sie gerne
- – nach erfolgter Umstellung, Förderung über diesen Link ansuchen: Landesförderung Wärmepumpe
- Bundesförderung
- - 7.500 Euro
- - 5.000 Euro Bohrbonus bei Neuerrichtung einer Erdsonde (Tiefenbohrung) oder eines Brunnens bei gleichzeitigem Einbau einer zentralen Sole-Wasser oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe
- - Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut
- - Das eingesetzte Kältemittel darf den GWP-Wert von 150 nicht überschreiten. Liegt der GWP-Wert zwischen 150 und 750, reduziert sich der Förderbetrag um 20%
- - maximale Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
- - bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig
- - wenn die Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah/Fernwärmeversorgung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
- Sauber Heizen für Alle:
Diese Förderung unterstützt einkommensschwache Personen oder Familie bei der Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme:- – Umstellungkosten werden mit 100% oder 75% gefördert
- – Holzzentralheizungen werden bis zu 35.893 Euro gefördert
- – Luftwärmepumpen werden bis zu 25.383 Euro gefördert
- – Solewärmepumpen werden bis zu 37.252 Euro gefördert
- – Solewärmepumpen werden bis zu 29.816 Euro gefördert
- – Fern-/Nahwärmeanschlüsse werden bis zu 28.243 gefördert
- – Detailierte Informationen zu den Förderkritereien gibt es unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/270992.htm
Einbau einer Solaranlage:
Landesförderung- – für 4 bis 10 m² Anlage ⇒ 1.750 Euro
- – für 11 bis 19 m² ⇒ 175 Euro/m²
- – ab 20 m² ⇒ 3.500 Euro
- – max. 50%, Mindestgröße 4m², Solar Keymark oder Austria Solar Gütesiegel
- Bundesförderung
- Thermische Solaranlage bei gleichzeitigem Einbau des förderungsfähigen Heizungssystems (Photovoltaik-Anlagen können nicht berücksichtigt werden)
- - Bruttokollektorfläche von mindestens 6 m²
- - Lieferant der Kollektoren führt das Gütesiegel des Verbandes Austria Solar oder die Kollektoren sind nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ beziehungsweise nach der „Solar Keymark“-Richtlinie zertifiziert oder entsprechen nachweislich den hierfür zu Grunde liegenden Kriterien
Details zu den Förderungen: www.land-oberoesterreich.gv.at, www.umweltfoerderung.at, www.raus-aus-öl.at, www.holzheizungen.klimafonds.gv.at















